… aber vermutlich deshalb so verfasst, damit ein Prozess unumgänglich wird. Böhmermann musste deshalb die entwürdigendsten Worte finden, die sich ein Mensch ausdenken kann. Jetzt ist das erreicht, worauf es B. zunächst einmal ankommen dürfte: die öffentliche Auseinandersetzung um § 103. Darüber hinaus hofft er ganz sicher auf den weit größeren Effekt, nämlich die Darstellung Erdoganscher Schandtaten vor einem deutschen Gericht. Denn die könnte Böhmermanns Verteidiger als Auslöser für B.’s Schmähkritik anführen.
Mit dem vom NDR ausgestrahlten Song „Erdowie, Erdowo, Erdogan“, der die Politik des türkischen Präsidenten höchst sachlich geißelt (und im Sinne Böhmermanns vermutlich wenig ausgerichtet hätte), hat das nichts mehr zu tun.
Den Wortlaut der Schmähkritik hat der Kölner Stadtanzeiger jetzt veröffentlicht – viel zu spät, wie ich meine …